Mittwoch, 24. November 2010

Wien: Hund brutal zu Tode geprügelt: Bedingte Freiheitsstrafe!

Hier ein Auszug des Artikels:

"Viel Schlimmeres kann man einem Hund schon nicht mehr zufügen", sagte der Sachverständige in seinem Schlussplädoyer. Die ursprünglich bloß auf mutwilliges Töten lautende Anklage wurde um zwei weitere Tatbestandsvarianten des Tierquälereiparagraphen (ein Tier roh misshandeln und ihm unnötige Qualen zufügen) sowie um das Delikt der Sachbeschädigung (da Damian formal im Eigentum des WTV stand) ausgedehnt.
Das Gericht sprach den Angeklagten für schuldig, Damian roh misshandelt, ihm unnötige Qualen zugefügt und ihn mutwillig getötet zu haben und verurteilte den Angeklagten zu 3 Monaten Freiheitsstrafe sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten.
Der anwaltlich vertretene Angeklagte bat sich Bedenkzeit aus, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
"Schuld- und tatangemessen ist die Strafe nämlich nicht", erläutert Rechtsbeistand Theuer. "Die Höchststrafe für Tierquälerei ist ein Jahr. Was muss einem Hund eigentlich angetan werden, damit das volle Strafmaß ausgeschöpft wird?"

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